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   BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 127/18   

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https://dejure.org/2019,39181
BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 127/18 (https://dejure.org/2019,39181)
BAG, Entscheidung vom 19.11.2019 - 3 AZR 127/18 (https://dejure.org/2019,39181)
BAG, Entscheidung vom 19. November 2019 - 3 AZR 127/18 (https://dejure.org/2019,39181)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 562 Abs. 1, § ... 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 258 ZPO, § 259 ZPO, § 112 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 77 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 BetrVG, § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 50 BetrVG, § 305 Abs. 1 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 305c Abs. 2 BGB, § 293 Satz 2 ZPO, § 4 Abs. 3 TVG, § 559 Abs. 2 ZPO, § 3 Abs. 1 BetrAVG, § 134 BGB, § 3 Abs. 2 bis 4 BetrAVG, § 3 BetrAVG, § 140 BGB, § 286 Abs. 2, § 288 Abs. 1 BGB

  • Wolters Kluwer

    Gebot der Rechtsquellenklarheit für Betriebsvereinbarungen; Auslegung einer nichttypischen Willenserklärung in der Revisionsinstanz; Auslegungsgrundsätze für individuelle Vertragsabreden; Voraussetzung der Anwendung der Unklarheitenregelung des § 305c Abs. 2 BGB; Umdeutung ...

  • bag-urteil.com
  • Betriebs-Berater

    Kein Verstoß gegen Abfindungsverbot in der bAV durch Modifikation der Anpassungsregelung

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Wirksamkeit eines Sozialplans - Anpassung - Auslegung einer Aufhebungsvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Wirksamkeit eines Sozialplans; Anpassung; Auslegung einer Aufhebungsvereinbarung

  • rechtsportal.de

    Gebot der Rechtsquellenklarheit für Betriebsvereinbarungen

  • datenbank.nwb.de

    Betriebliche Altersversorgung - Wirksamkeit eines Sozialplans - Anpassung - Auslegung einer Aufhebungsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - Wirksamkeit eines Sozialplans - Anpassung - Auslegung einer Aufhebungsvereinbarung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verstoß gegen das Abfindungsverbot

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2020, 452
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 134/15

    Betriebsrente - Günstigkeitsprinzip

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 127/18
    Danach treten die nach § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG unmittelbar und zwingend geltenden Normen einer Betriebsvereinbarung hinter einzelvertragliche Vereinbarungen mit für den Arbeitnehmer günstigeren Bedingungen zurück (BAG 19. Juli 2016 - 3 AZR 134/15 - Rn. 44 mwN, BAGE 155, 326) .

    Die Partei, die sich auf die Günstigkeit einer individualvertraglichen Vereinbarung gegenüber den unmittelbar und zwingend geltenden Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung beruft, ist für das Vorliegen dieser Voraussetzung darlegungs- und beweispflichtig (vgl. BAG 19. Juli 2016 - 3 AZR 134/15 - Rn. 45 mwN, BAGE 155, 326) .

    Die Aufhebungsvereinbarung ist nicht wegen eines Verstoßes gegen § 3 Abs. 1 BetrAVG nach § 134 BGB unwirksam (vgl. hierzu BAG 19. Juli 2016 - 3 AZR 134/15 - Rn. 54, BAGE 155, 326) .

  • BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 380/17

    Ablösung - Anpassungsregelung - vertragliche Einheitsregelung

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 127/18
    (a) Das BVW ist gegenüber den Arbeitnehmern verlautbart worden (vgl. zu dieser Voraussetzung BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 380/17 - Rn. 85, BAGE 164, 261; 22. März 2018 - 6 AZR 834/16 - Rn. 24; 23. Januar 2018 - 1 AZR 65/17 - Rn. 26, BAGE 161, 305) .

    Ein hypothetischer Wille des Arbeitgebers, sich unabhängig von der Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung auf Dauer einzelvertraglich zu binden, kann daher nur in Ausnahmefällen angenommen werden (BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 380/17 - Rn. 81, BAGE 164, 261; 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 - Rn. 25 mwN, BAGE 154, 144) .

    Diese Grundsätze gelten auch bei Gesamtzusagen, mit denen der Arbeitgeber - wie regelmäßig - Leistungen nach den jeweils bei ihm geltenden Versorgungsregelungen zusagt (ausführlich hierzu vgl. BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 - Rn. 29 ff. mwN, BAGE 154, 144; vgl. auch BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 380/17 - Rn. 84, BAGE 164, 261) .

  • BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 960/13

    Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 127/18
    Ein hypothetischer Wille des Arbeitgebers, sich unabhängig von der Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung auf Dauer einzelvertraglich zu binden, kann daher nur in Ausnahmefällen angenommen werden (BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 380/17 - Rn. 81, BAGE 164, 261; 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 - Rn. 25 mwN, BAGE 154, 144) .

    Diese Grundsätze gelten auch bei Gesamtzusagen, mit denen der Arbeitgeber - wie regelmäßig - Leistungen nach den jeweils bei ihm geltenden Versorgungsregelungen zusagt (ausführlich hierzu vgl. BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 - Rn. 29 ff. mwN, BAGE 154, 144; vgl. auch BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 380/17 - Rn. 84, BAGE 164, 261) .

  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 159/07

    Altersteilzeit - Konkurrenz von Firmen- und Verbandstarifvertrag - Bezugnahme auf

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 127/18
    Das Landesarbeitsgericht hat dies unter Verstoß gegen § 293 Satz 2 ZPO - was der Senat von Amts wegen zu berücksichtigen hat - angenommen (zu den damit verbundenen Fragen vgl. BAG 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - Rn. 41) .

    Diesem obliegt als Tatsachengericht primär die Pflicht zur Aufklärung (BAG 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - Rn. 42) .

  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 450/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 127/18
    Hat ein Normenvertrag unterschiedliche betriebsverfassungsrechtliche Rechtsquellen zum Inhalt, muss die Frage, ob eine bestimmte Regelung eine Betriebsvereinbarung oder eine Gesamtbetriebsvereinbarung ist, in welchem Verhältnis diese Vereinbarungen zueinander stehen und wer von den Betriebsverfassungsorganen für welche Teile im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit handelt, sowohl im Interesse der Rechtsunterworfenen als auch im Verhältnis der Betriebsverfassungsorgane untereinander einer zuverlässigen Beantwortung zugänglich sein (BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 90 mwN, BAGE 165, 168) .

    Betreffen Regelungsmaterien unterschiedliche Mitbestimmungstatbestände, folgt andererseits aus der Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für die eine Regelungsmaterie keine solche für die andere (BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 91 mwN, BAGE 165, 168) .

  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 485/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage -

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 127/18
    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (BAG 25. September 2018 - 3 AZR 485/17 - Rn. 13) .

    Die Auslegung der Aufhebungsvereinbarung ergibt zudem, dass diese Rente so anzupassen ist wie die Gesamtversorgung der direkt unter AB § 6 BVW fallenden Versorgungsempfänger (vgl. BAG 25. September 2018 - 3 AZR 485/17 - Rn. 15) .

  • BAG, 23.01.2018 - 1 AZR 65/17

    Betriebsvereinbarung - Tarifvorrang - Gesamtzusage

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 127/18
    (a) Das BVW ist gegenüber den Arbeitnehmern verlautbart worden (vgl. zu dieser Voraussetzung BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 380/17 - Rn. 85, BAGE 164, 261; 22. März 2018 - 6 AZR 834/16 - Rn. 24; 23. Januar 2018 - 1 AZR 65/17 - Rn. 26, BAGE 161, 305) .
  • BAG, 20.11.2001 - 3 AZR 28/01

    Abfindung oder Umgestaltung der Versorgung

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 127/18
    Ob eine Abfindungsvereinbarung oder eine inhaltliche Veränderung der Versorgungszusage vorliegt, ist durch Auslegung der getroffenen Vereinbarungen zu ermitteln (vgl. BAG 20. November 2001 - 3 AZR 28/01 - zu II 1 b der Gründe) .
  • BAG, 22.03.2018 - 6 AZR 834/16

    Ausgleich für Feiertagsarbeit im Rahmen des TV-N MV

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 127/18
    (a) Das BVW ist gegenüber den Arbeitnehmern verlautbart worden (vgl. zu dieser Voraussetzung BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 380/17 - Rn. 85, BAGE 164, 261; 22. März 2018 - 6 AZR 834/16 - Rn. 24; 23. Januar 2018 - 1 AZR 65/17 - Rn. 26, BAGE 161, 305) .
  • BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 223/15

    Befristung eines Arbeitsvertrags - Schriftform - Befristungsvereinbarung "im

    Auszug aus BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 127/18
    Das Revisionsgericht kann nichttypische Willenserklärungen aber selbst auslegen, wenn das Landesarbeitsgericht - wie vorliegend - den erforderlichen Sachverhalt vollständig festgestellt hat und kein weiteres tatsächliches Vorbringen der Parteien zu erwarten ist, soweit das Landesarbeitsgericht eine Auslegung unterlassen hat (vgl. dazu etwa BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 223/15 - Rn. 27 mwN) oder das Revisionsgericht dem Landesarbeitsgericht folgt.
  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 333/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage -

  • BAG, 14.05.2019 - 3 AZR 112/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Rügepflicht

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 92/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage -

  • LAG Köln, 08.09.2017 - 10 Sa 35/17

    Anspruch eines ehemaligen Arbeitnehmers auf Anpassung der Betriebsrente

  • LAG Düsseldorf, 16.02.2018 - 6 Sa 562/17

    Pflicht des Arbeitgebers zur Anpassung der Betriebsrenten an die Entwicklung der

  • BAG, 26.11.2020 - 8 AZR 59/20

    (Schwer)Behinderung - Vorstellungsgespräch - Verzicht

    Das Landesarbeitsgericht hat den erforderlichen Sachverhalt zudem vollständig festgestellt, weiteres tatsächliches Vorbringen der Parteien ist nicht zu erwarten (vgl. zu diesen Vorgaben etwa BAG 19. November 2019 - 3 AZR 127/18 - Rn. 28; 15. Februar 2017 - 7 AZR 223/15 - Rn. 27 mwN) .
  • BAG, 15.11.2023 - 10 AZR 288/22

    Betriebsvereinbarung Bonus - unterjähriges Ausscheiden - Stichtagsregelung -

    (e) Selbst wenn - wie der Kläger meint - die arbeitsvertragliche Regelung über die variable Vergütung (PSP) hinsichtlich der Einbeziehung persönlicher Leistungen bei der Bonusermittlung günstiger wäre als die Bestimmungen der BV PSP, würde dies nicht zu deren Unwirksamkeit führen, sondern zur Anwendung des Günstigkeitsprinzips (vgl. zum Günstigkeitsprinzip im Verhältnis zwischen Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarung BAG 19. November 2019 - 3 AZR 127/18 - Rn. 45; 5. März 2013 - 1 AZR 417/12 - Rn. 55) .

    Ebenso bedarf keiner Entscheidung, ob eine vertragliche Regelung über einen auf persönlichen Zielen und Unternehmenszielen beruhenden Bonusanspruch per se günstiger ist als eine ausschließlich auf den Unternehmenserfolg abstellende Betriebsvereinbarung (vgl. zum Günstigkeitsprinzip im Verhältnis zwischen Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarung BAG 19. November 2019 - 3 AZR 127/18 - Rn. 45; 5. März 2013 - 1 AZR 417/12 - Rn. 55) .

  • BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 128/22

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

    Danach gehen arbeitsvertragliche Regelungen Bestimmungen in einer Betriebsvereinbarung grundsätzlich vor, wenn sie günstiger sind (BAG 19. November 2019 - 3 AZR 127/18 - Rn. 44; Fitting 31. Aufl. § 77 Rn. 196) .
  • BAG, 17.08.2021 - 1 AZR 175/20

    Überstundenvergütung - Betriebsvereinbarungen zur Dauer der Arbeitszeit und zu

    Die Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung entsprechend § 140 BGB in eine vertragliche Willenserklärung kommt allenfalls dann in Betracht, wenn deren Regelungsgegenstand die Gewährung einer Leistung betrifft und besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, der Arbeitgeber wolle sich unabhängig von der Betriebsvereinbarung auf jeden Fall verpflichten, diese Leistung zu erbringen (vgl. BAG 19. November 2019 - 3 AZR 127/18 - Rn. 55 mwN; vgl. zur Gesamtzusage BAG 23. Januar 2018 - 1 AZR 65/17 - Rn. 27, BAGE 161, 305) .
  • BAG, 17.08.2021 - 1 AZR 56/20

    Überstundenvergütung - Betriebsvereinbarungen zur Dauer der Arbeitszeit und zu

    Die Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung entsprechend § 140 BGB in eine vertragliche Willenserklärung kommt allenfalls dann in Betracht, wenn deren Regelungsgegenstand die Gewährung einer Leistung betrifft und besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, der Arbeitgeber wolle sich unabhängig von der Betriebsvereinbarung auf jeden Fall verpflichten, diese Leistung zu erbringen (vgl. BAG 19. November 2019 - 3 AZR 127/18 - Rn. 55 mwN; vgl. zur Gesamtzusage BAG 23. Januar 2018 - 1 AZR 65/17 - Rn. 27, BAGE 161, 305) .
  • BAG, 17.08.2021 - 1 AZR 191/20

    Überstundenvergütung - Betriebsvereinbarungen zur Dauer der Arbeitszeit und zu

    Die Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung entsprechend § 140 BGB in eine vertragliche Willenserklärung kommt allenfalls dann in Betracht, wenn deren Regelungsgegenstand die Gewährung einer Leistung betrifft und besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, der Arbeitgeber wolle sich unabhängig von der Betriebsvereinbarung auf jeden Fall verpflichten, diese Leistung zu erbringen (vgl. BAG 19. November 2019 - 3 AZR 127/18 - Rn. 55 mwN; vgl. zur Gesamtzusage BAG 23. Januar 2018 - 1 AZR 65/17 - Rn. 27, BAGE 161, 305) .
  • BAG, 17.08.2021 - 1 AZR 338/20

    Überstundenvergütung - Betriebsvereinbarungen zur Dauer der Arbeitszeit und zu

    Die Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung entsprechend § 140 BGB in eine vertragliche Willenserklärung kommt allenfalls dann in Betracht, wenn deren Regelungsgegenstand die Gewährung einer Leistung betrifft und besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, der Arbeitgeber wolle sich unabhängig von der Betriebsvereinbarung auf jeden Fall verpflichten, diese Leistung zu erbringen (vgl. BAG 19. November 2019 - 3 AZR 127/18 - Rn. 55 mwN; vgl. zur Gesamtzusage BAG 23. Januar 2018 - 1 AZR 65/17 - Rn. 27, BAGE 161, 305) .
  • BAG, 17.08.2021 - 1 AZR 153/20

    Überstundenvergütung - Betriebsvereinbarungen zur Dauer der Arbeitszeit und zu

    Die Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung entsprechend § 140 BGB in eine vertragliche Willenserklärung kommt allenfalls dann in Betracht, wenn deren Regelungsgegenstand die Gewährung einer Leistung betrifft und besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, der Arbeitgeber wolle sich unabhängig von der Betriebsvereinbarung auf jeden Fall verpflichten, diese Leistung zu erbringen (vgl. BAG 19. November 2019 - 3 AZR 127/18 - Rn. 55 mwN; vgl. zur Gesamtzusage BAG 23. Januar 2018 - 1 AZR 65/17 - Rn. 27, BAGE 161, 305) .
  • BAG, 17.08.2021 - 1 AZR 151/20

    Überstundenvergütung - Betriebsvereinbarungen zur Dauer der Arbeitszeit und zu

    Die Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung entsprechend § 140 BGB in eine vertragliche Willenserklärung kommt allenfalls dann in Betracht, wenn deren Regelungsgegenstand die Gewährung einer Leistung betrifft und besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, der Arbeitgeber wolle sich unabhängig von der Betriebsvereinbarung auf jeden Fall verpflichten, diese Leistung zu erbringen (vgl. BAG 19. November 2019 - 3 AZR 127/18 - Rn. 55 mwN; vgl. zur Gesamtzusage BAG 23. Januar 2018 - 1 AZR 65/17 - Rn. 27, BAGE 161, 305) .
  • BAG, 17.08.2021 - 1 AZR 172/20

    Überstundenvergütung - Betriebsvereinbarungen zur Dauer der Arbeitszeit und zu

    Die Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung entsprechend § 140 BGB in eine vertragliche Willenserklärung kommt allenfalls dann in Betracht, wenn deren Regelungsgegenstand die Gewährung einer Leistung betrifft und besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, der Arbeitgeber wolle sich unabhängig von der Betriebsvereinbarung auf jeden Fall verpflichten, diese Leistung zu erbringen (vgl. BAG 19. November 2019 - 3 AZR 127/18 - Rn. 55 mwN; vgl. zur Gesamtzusage BAG 23. Januar 2018 - 1 AZR 65/17 - Rn. 27, BAGE 161, 305) .
  • BAG, 17.08.2021 - 1 AZR 173/20

    Überstundenvergütung - Betriebsvereinbarungen zur Dauer der Arbeitszeit und zu

  • BAG, 17.08.2021 - 1 AZR 350/20

    Überstundenvergütung - Betriebsvereinbarungen zur Dauer der Arbeitszeit und zu

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